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Magazin / Aktuell / Homosexualität / Artikel | 23.07.2008
Wunschkinder
von Marie-Pierre Micoud
Gleichgeschlechtliche Eltern sind eine Tatsache. Doch die Gesetzgebung macht es ihnen nicht leicht, überall ein normales Familienleben zu führen, schreibt Marie-Pierre Micoud, Präsidentin der europaweit größten Vereinigung lesbischer und schwuler Eltern.
John und Alexander haben sich in England kennen gelernt. Sie haben einen kleinen Jungen adoptiert, weil es das englische Gesetz erlaubt. Heute ist Ed zehn Jahre alt. Als Alexander ein Jobangebot in Frankreich annehmen möchte, ist mit einem Mal das familiäre Gleichgewicht bedroht. Die französische Gesetzgebung erkennt die doppelte Vaterschaft nicht an, die auf der anderen Seite des Ärmelkanals bereits legalisiert ist. Eds Familie hat also in Frankreich keine juristische Existenzberechtigung.

Indem sie die französisch-deutsche Grenze überquert haben, profitierten Sylvie und Katarina von der homophilen Gesetzgebung auf der anderen Rhein-Seite. Sie haben zwei Kinder großgezogen, die mit künstlicher Befruchtung durch Fremdsperma in Belgien gezeugt wurden. Sylvie bekam das eine Kind, Katarina das andere. Weil Katarina die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können sie jeweils das Kind der anderen adoptieren, wenn sie sich in Deutschland niederlassen. Auf diesem Weg gelten ihre zwei Kinder nun auch vor dem Gesetz als Geschwister.
Befreundeter Samenspender
In Deutschland können lesbische Paare ganz beruhigt die Hilfe eines befreundeten Samenspenders annehmen und mit ihm Kinder zeugen. Das Gesetz sieht vor, dass dieser Mann seine Vaterschaft aberkennen und die jeweilige Partnerin die Kinder adoptieren kann. Dieses Arrangement ist in einer Vielzahl anderer europäischer Länder juristisch gesehen sehr riskant: Der spendable Freund könnte sich jeden Moment wieder für seine Vaterschaft entscheiden und sie zurückgewinnen – oder sie könnte ihm von seinem Kind oder der biologischen Mutter gegen seinen Willen aufgezwungen werden.
Zwei Väter oder Mütter
Kein grünes Licht in Bezug auf die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern gibt es in Frankreich, Italien, Portugal und Irland. Kein einziges Gesetz schützt in diesen Ländern die Familien von Schwulen und Lesben – mit der direkten Konsequenz, dass ihre Kinder einfach nicht dieselben Rechte wie andere Kinder haben. Die fortschrittlichsten Gesetze finden sich unbestreitbar in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden, Spanien, Großbritannien und Finnland. In diesen Ländern können sich Schwule und Lesben für Adoption oder künstliche Befruchtung durch Besamung entscheiden. Beide Teile eines Paares stehen in ihrer Elternrolle auf der gleichen Stufe. Ihre Kinder haben zwei Väter oder zwei Mütter in ihrem Leben, aber sie haben auch ganz offiziell zwei Väter oder zwei Mütter vor dem Gesetz.
Langsame Öffnung
Manche Länder in Osteuropa öffnen sich langsam der Anerkennung homosexueller Paare, indem sie die Registrierung von Partnerschaften ermöglichen. Aber in der Mehrheit der Länder herrscht noch eine tief sitzende Abneigung gegenüber Homosexualität. In Bulgarien oder in Polen zum Beispiel bedeutet das öffentliche Coming-Out den sozialen Selbstmord. Auch wenn gleichgeschlechtliche Eltern eine ganz reale Tatsache sind (in Frankreich werden schätzungsweise 30.000 bis 100.000 Kinder von mindestens einem homosexuellen Elternteil erzogen), ist der Weg noch weit, bis sie im gesellschaftlichen und politischen Diskurs Fuß fassen.

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Original in Französisch
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