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Magazin / Politik / Menschenhandel / Artikel | 11.06.2008
Ans Licht kommen
von Judith Lehnert, Annette Parys
Allein in Europa werden jedes Jahr schätzungsweise 500.000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Genaue Zahlen existieren nicht, denn die Dunkelziffer ist groß – auf einen aufgedeckten Fall kommen drei bis zehn unentdeckte.
Regina Kalthegener ist für ihre Mandantinnen Anwältin, Psychologin und Freundin zugleich. "Nur ein Teil meiner Arbeit ist juristischer Art. Zunächst einmal muss ich das Vertrauen der Frauen gewinnen. Je nach Herkunftsland sind die Frauen nicht daran gewöhnt, dass sie einer Anwältin alles anvertrauen dürfen.

Anfangs ist es deshalb sehr schwierig, da die Frauen weder der Polizei noch Anwälten gegenüber Vertrauen entgegen bringen. Ich erkläre ihnen, dass ich nur für sie arbeite und ihre Interessen im Prozess wahre und vertrete." Die Berliner Anwältin vertritt Opfer von Menschenhandel als Zeugenbeistand und in der Nebenklage.
Angst vor der Polizei
Die Angst der Frauen ist nicht aus der Luft gegriffen. In ihren Heimatländern haben sie häufig Erfahrung mit Korruption bei der Polizei gemacht und erwarten in den Zielländern nichts anderes: "Ich arbeitete [in Moskau] auf der Straße," erzählte ein Opfer, das in Russland von der Internationalen Organisation für Migration betreut wurde, "ging ich nicht mit einem der Klienten, wurde ich fürchterlich geschlagen. [...] Ich hatte Angst, von der Polizei mitgenommen zu werden. Die Zuhälter kauften uns von der Polizei zurück. Und dann wurden wir erneut geschlagen." Die Zuhälter nutzen die Angst vor Ordnungshütern bewusst, um die Frauen einzuschüchtern. Nur selten wenden sich die Frauen direkt an offizielle Stellen. Hinzu kommt, dass sie als meist illegale Migrantinnen befürchten müssen, abgeschoben oder gar wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz bestraft zu werden.
Razzien im Rotlichtmilieu
Die meisten aufgedeckten Fälle werden laut des Lageberichts Menschenhandel 2006 des Bundeskriminalamts durch Ermittlungsarbeit der Polizei bekannt, also durch Razzien und andere Maßnahmen im Rotlichtmilieu. Die Intensität der polizeilichen Kontrollen beeinflusst maßgeblich die Zahl der entdeckten Fälle – je mehr ermittelt wird, desto mehr Fälle tauchen auch in der Kriminalstatistik auf. Deswegen spricht man auch von einem Kontrolldelikt.
Freierbestrafung?
In Deutschland diskutiert man derzeit auch die so genannte Freierbestrafung, die Kunden von Zwangsprostituierten rechtlich belangen könnte. Kritiker halten diesem Straftatsbestand entgegen, dass man dadurch die wenigen Freier abschrecke, die grundsätzlich bereit wären, sich bei Verdacht auf Menschenhandel an die Polizei zu wenden.
Sensibilisieren
Ein Großteil der Fälle von Menschenhandel wird jedoch nie aufgedeckt. Zur Erhöhung der Aufklärungsrate wären nicht nur mehr Kapazitäten bei der Polizei, sondern auch eine Sensibilisierung der in diesem Bereich tätigen Polizisten und Staatsanwälte erforderlich. Es kommt immer noch vor, dass ein beispielsweise bei einer Razzia aufgegriffenes Opfer von Menschenhandel nicht als solches identifiziert, sondern als illegale Migrantin abgeschoben wird. Notwendig wäre auch eine verstärkte Debatte um die Problematik, insbesondere in Freierkreisen. Sie sind es, die einerseits für die Nachfrage verantwortlich sind und anderseits aber auch den direkten Kontakt zu möglichen Zwangsprostituierten haben und Hilfe leisten könnten, wenn sie denn die Anzeichen von Zwangsprostitution kennen. Oder, wie es die Autorin Inge Bell auf den Punkt bringt: "Prostitution ist Männersache, Frauenhandel auch."

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Original in Deutsch
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